Vergaberecht

"Öffentliche Vergaben" bzw. Ausschreibungen betreffen die Beschaffungen durch staatliche oder staatsnahe Organisationen. Diese Beschaffungen erfolgen nach bestimmten Regeln und in sehr formalen Verfahren.

Die Teilnahme an derartigen Ausschreibungen ist für viele Unternehmen eine wichtige Einnahmequelle. Selbst wenn der Staat nicht immer als der beste Kunde gilt - er vergibt auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Aufträge. Gerade dann, wenn die Aufträge aus der Privatwirtschaft weniger werden, kann eine Teilnahme an Ausschreibungen Unternehmen dabei helfen, wirtschaftlich schwierige Zeiten besser zu überstehen.

Das Marktvolumen aller öffentlichen Aufträge in Deutschland beträgt nach Schätzungen mindestens 300 Milliarden Euro jährlich. Die Kommunen sind dabei der mit Abstand größte öffentliche Auftraggeber (laut Dt. Städte- und Gemeindebund). Und kommunale Aufträge sind für viele lokal tätige Unternehmen interessant.

Doch die Teilnahme an Ausschreibungen ist mit rechtlichen Stolpersteinen gepflastert. Viele gute Angebote scheitern an Formfehlern. Andere an fehlenden oder falschen Nachweisen, obwohl das Unternehmen diese hätte vorlegen können... weil niemand so ganz genau wusste, was eigentlich gefordert war. Das muss nicht sein.

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